AusbildungFörderungBildungsgutschein
BAFÖG
Bildungspraemie
Bildungskredit
Kindergeld
Steuerersparnis
 
BerufschancenÜber unsAktuellesTermineDownloadKontakt

BAFÖG für die Kosmetikschule

Die Ausbildung zur Kosmetikerin an unserer Tagesschule kann nach § 2 BAFöG gefördert werden. BAFÖG ist eine Leistung des Staates zur Unterstützung von Ausbildungen und muss nicht zurückgezahlt werden.

Wichtig: Die Förderung kann nur für die Erstausbildung beantragt werden. In Ausnahmefällen müsste eine Förderung der Zweitausbildung abgeklärt werden.

Wer BAFÖG für die Kosmetikschule beantragen möchte, soll dies grundsätzlich am Wohnort der Eltern tun, konkret bei dem Amt für Ausbildungsförderung der Stadt- oder Kreisverwaltung.

Die Ämter für Ausbildungsförderung in Bayern finden Sie hier.

 

Für die anderen Bundesländer finden Sie die lokalen Ämter für Ausbildungsförderung hier.

 

 

 

 

Wer bekommt BAFöG?

Die Regelungen des BAFöG sind vielfältig und mitunter kompliziert. Wer sich für BAFöG interessiert, sollte sich bei seinem BAFöG-Amt beraten lassen.

 

Für die Förderung der Kosmetikschule gilt:

 

Schüler/innen erhalten in der Regel nur dann eine Förderung, wenn sie nicht bei den Eltern wohnen und notwendig auswärts untergebracht sind.

Schüler/innen sind notwendig auswärts untergebracht, wenn

  • von der Wohnung der Eltern aus eine entsprechende zumutbare Ausbildungsstätte - z. B. wegen der Entfernung - nicht erreichbar ist,
  • sie einen eigenen Haushalt führen und verheiratet oder in eingetragener Lebenspartnerschaft verbunden sind oder waren,
  • sie einen eigenen Haushalt führen und mit mindestens einem Kind zusammenleben.

 

Es gibt zusätzliche Bedingungen, die individuell geklärt werden müssen.

Wenn Sie genauer nachlesen möchten:

Die Website zum BAFÖG erreichen Sie hier.

 

 

Wie hoch ist die Förderung?

Der Freibetrag beträgt monatlich 290 Euro. Bis zu dieser Grenze können Sie sogar einem Nebenjob nachgehen, ohne dass etwas von der Förderung abgezogen wird.
Sind Sie verheiratet bzw. in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft verbunden und/oder haben Sie Kinder, erhöht sich der BAföG folgendermaßen:

  • für den Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartner monatlich um 570 Euro
  • für jedes Kind monatlich 520 Euro