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Bildungsprämie: Änderungen

Zum 01.12.2011 treten wichtige Änderungen der Förderbedingungen in Kraft:

 

  1. Antragsteller dürfen künftig nicht mehr als 20.000 Euro Brutto-Jahreseinkommen erzielen. Bis zum 30.11.2011 durften es noch 25.600 Euro sein.
    Ehepaare dürfen gemeinsam nicht mehr als 40.000 Euro verdienen.

  2. Antragsteller müssen mindestens 15 Stunden in der Woche erwerbstätig sein. Der Nachweis erfolgt über eine vom Antragsteller unterschriebene Eigenerklärung.

  3. Die Bildungsprämie darf nur noch alle zwei Jahre beantragt werden.Bisher konnten Antragsteller jedes Jahr eine Bildungsprämie erhalten.

Weitere Informationen

Einen genauen Überblick über alle Änderungen der sogenannten "zweiten Förderphase" finden Sie auf

www.bildungspraemie.info

 

 

 

 





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