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Wo kann ich Unterstützung bekommen?

Unsere Ausbildungen können finanziell unterstützt werden. Hier stehen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung:

 

Bildungsgutscheine der Bundesagentur für Arbeit

Die FACE & BODY Academy ist als zertifizierter Bildungsträger nach AZAV berechtigt, Bildungsgutscheine der Bundesagentur für Arbeit anzunehmen. Die Agentur kann sowohl die Schulgebühren als auch ihren Lebensunterhalt bezahlen.

Um die Möglichkeiten einer Förderung zu erfragen, wenden Sie sich bitte an Ihre Bundesagentur für Arbeit oder die Arbeitsgemeinschaft für Grundsicherung (ARGE).

 

BAFÖG (Ausbildungsförderungsgesetz)

Unsere Tagesschule ist eine nach BAFÖG anerkannte Ausbildungsstätte. Unsere Schüler können nach BAFÖG gefördert werden.

Die Ausbildungsförderung nach BAFöG wird als Zuschuss gewährt; sie muss also nicht zurückbezahlt werden. Wenn Sie sich für eine Förderung nach BAFöG interessieren, sollten Sie sich bei Ihrem Amt für Ausbildungsförderung beraten lassen.

 

Förderung von Weiterbildung durch die Bildungsprämie

Sie suchen eine Weiterbildung im Bereich der Schönheitspflege? Alle unsere Angebote können über die Bildungsprämie mit bis zu EUR 500,- gefördert werden. Die Bildungsprämie gibt es sowohl für Angestellte als auch für Selbständige. Gefördert werden Kurse, die Ihnen erweiterte oder neue berufliche Möglichkeiten bieten.

 

Bildungskredit

Teilnehmer unserer Tagesschule können einen Kredit über die Höhe der Schulgebühren erhalten. Die Schüler/innen müssen zwischen 18 und 35 Jahren alt sein. Der Ausbildungskredit  ist unabhängig vom Einkommen und Vermögen der Auszubildenden oder ihrer Eltern. Er kann auch mit BAFÖG kombiniert werden. Die Rückzahlung des Kredits beginnt erst vier Jahre nach der Auszahlung.

 

 

Kindergeld

Während der einjährigen Ausbildung zum/zur Kosmetiker/in in der Tagesschule bleibt der Anspruch auf Zahlung des Kindergelds weiterhin bestehen. Die dafür benötigten Bescheinigungen stellen wir Ihnen gerne aus.

 

Steuerersparnis

Unter bestimmten Bedingungen könnnen Teilnehmer die Ausbildungskosten steuerlich geltend machen.

Dabei gelten für die Erstausbildung und die Weiterbildung unterschiedliche Regelungen.