Steuern sparen
Die anfallenden Kosten für berufliche Aus- und Weiterbildungen können unter bestimmten Bedingungen steuerlich geltend gemacht werden. Um zu erfahren, welche Regelungen auf Sie zutreffen, wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater.
Weiterbildung
Als Weiterbildungen gelten Kurse, die der “Erhaltung beruflicher Kenntnisse und Fertigkeiten” sowie der “Anpassung an die Entwicklung der beruflichen Verhältnisse” dienen.
Weiterbildungen können von den Finanzämtern als Werbungskosten anerkannt werden, auch wenn sie nicht in direktem fachlichen Zusammenhang mit einem ausgeübten Beruf stehen.
Erstausbildung
Die Kosten für die erstmalige Berufsausbildung können als Sonderausgaben gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG von bis zu 4.000 Euro pro Jahr von der Einkommensteuer abgesetzt werden.
Der BFH entschied jedoch, dass die Kosten für die Erstausbildung als Werbungskosten in voller Höhe oder mindestens vier Jahre lang rückwirkend steuerlich absetzbar sein können. Aus § 12 Nr. 5 EStG folge kein generelles Abzugsverbot. Sind die Kosten der Ausbildung hinreichend konkret durch die spätere Berufstätigkeit veranlasst, so müssen sie als vorweggenommene Werbungskosten berücksichtigt werden.